Unfall Ludwigsburg

Verkehrsrecht

Unfall? Geblitzt? Fahrverbot?


Wir helfen Ihnen - Ihre Anwälte für Verkehrsrecht in Heilbronn

 

Wir sind im Verkehrsrecht in folgenden wesentlichen Bereichen tätig:

  • Unfallregulierung
  • Vertretung in Bußgeldverfahren und Strafsachen
  • Vertretung bei Entzug der Fahrerlaubnis

 

Unsere Tätigkeit im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts umfasst alle Angelegenheiten, welche mit Geldbußen geahndet werden. Dies betrifft z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht-Verstöße, Missachtung der Vorfahrt sowie eine Vielzahl von weiteren mit Geldbußen und Punkten in Flensburg geahndeten Bußgeldangelegenheiten. Wir arbeiten eng mit anerkannten Gutachtern zusammen, so dass wir Ihren Bescheid nicht nur in rechtlicher, sondern auch in technischer Hinsicht umfassend überprüfen können.

 

Ein weiterer großer Teil unserer Tätigkeit ist die Regulierung von Verkehrsunfällen. Wussten Sie schon, dass Sie in aller Regel keine Anwaltskosten zu tragen haben, wenn Ihr Unfallgegner den Unfall verschuldet hat? Diese Kosten werden dann von der Versicherung Ihres Unfallgegners bezahlt.

Bei einem Verkehrsunfall ist anwaltliche Hilfe bares Geld wert, da die meisten Autofahrer häufig nicht ausreichend über ihre Rechte informiert sind. Kfz-Werkstätten, Abschleppunternehmer, Gutachter, usw. verfolgen häufig eigene Interessen und nehmen dies zum Anlass, auf den Autofahrer Einfluss zu nehmen, indem sie anbieten, bei der Regulierung behilflich zu sein. Bei einer Selbstregulierung können Ihnen aber viele Schadenersatzforderungen und somit Ihnen zustehendes Geld entgehen. Wir beraten Sie umfänglich über Schuldfrage, Haftungsquote, über verschiedene Anspruchsarten und deren Höhe, wie z.B. Kostenpauschale, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, merkantiler Minderwert, Leasingfahrzeuge, Kosten der An- und Abmeldung, Sachschäden, Schmerzensgeld und vieles mehr. All diese Ansprüche können ohne juristische Kenntnisse nicht durchgesetzt werden.

Insbesondere auch bei Kaskoschäden bei einem Verkehrsunfall ist anwaltliche Hilfe unerlässlich. Das gilt gerade dann, wenn der Autofahrer bei einem Verkehrsunfall selbst nicht schuld war. Wussten Sie schon, dass Sie auch in Kaskofällen einen Anspruch auf Beauftragung eines Rechtsanwalts haben, dessen Kosten von der Gegenseite erstattet werden müssen, wenn Sie selbst keine Schuld an dem Unfall trifft?

Vereinbaren Sie gerne kurzfristig und unverbindlich einen Besprechungstermin mit uns.

Für Vertretung und Beratung in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten stehen Ihnen hauptsächlich

  • Frau Rechtsanwältin Mariano, spezialisiert auf Verkehrsmesstechnik bei Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen (Bußgeldangelegenheiten) , sowie Unfallregulierung
  • Frau Rechtsanwältin Uhl, als Fachanwältin für Strafrecht insbesondere spezialisiert auf Verkehrsstrafsachen, Entzug der Fahrerlaubnis, MPU, Ordnungswidrigkeiten

zur Verfügung.



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